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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Claudia und Sven Jakobs, nachstehend »Vermieter« genannt, Am Park 2a, 29646 Bispingen, sind als Eigentümer und Vermieter der Ferienhäuser „Bispinger Heidezauber“ tätig.

1. Angebot/Beherbergungsvertrag

Mit der Zustellung eines Mietangebots bieten die Vermieter dem Mieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienhaus mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.

2. Bereitstellung der Ferienhäuser

Die Ferienhäuser stehen am Anreisetag wie folgt für den Mieter bereit:

Haus Felsenbirne ab 16.30 Uhr,

Haus Hartriegel ab 17.00 Uhr,

Haus Weißdorn ab 16.00 Uhr.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten sich die Vermieter das Recht vor, gebuchte Ferienhäuser nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung ausnahmsweise nicht zu den o.g. Zeiten erfolgt.

Am Abreisetag können die Häuser wie folgt vom Mieter genutzt werden:

Haus Felsenbirne bis 10.30 Uhr,

Haus Hartriegel bis 11.00 Uhr,

Haus Weißdorn bis 10.00 Uhr.

3. Reiserücktrittskostenversicherung

Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Die Vermieter empfehlen den termingerechten Abschluss einer solchen Versicherung.

4. Bezahlung

4.1. Zahlungen sind per Überweisung auf das Geschäftskonto der Vermieter IBAN DE86 2406 0300 4803 4967 02 bei der Volksbank Lüneburger Heide zu tätigen.

4.2. Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Restsumme muss bis spätestens 30 Tage vor Anreise dem Konto der Vermieter gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 30 Tage vor Anreise, muss die Gesamtsumme spätestens 5 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung dem o.g. Konto gutgeschrieben sein.

4.3. Die Vermieter sind nur dann an den Beherbergungsvertrag gebunden, wenn die Anzahlung und die Restsumme in der vereinbarter Höhe auf dem Geschäftskonto der Vermieter fristgerecht eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf den Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

5. Stornierungsgebühren/Rücktritt vom Vertrag

5.1. Im Falle des Rücktrittes durch den Mieter können die Vermieter pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen.

Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei den Vermietern.

Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:

- Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises.

- Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zu 1. Tag vor Belegungsbeginn 100% des Gesamtpreises.

- Bei Nichtanreise bzw. Stornierung durch den Mieter nach Reisebeginn 100% des Gesamtpreises.

Die Vermieter rechnen ersparte Aufwendungen für das Mietobjekt sowie anderweitige Belegungen des Mietobjekts auf die Rücktrittsgebühren an.

5.2. Ansprüche und Rechte aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der Vermieter an Dritte übertragen werden. Stellt der Mieter Ersatzgäste, so erheben die Vermieter für die Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro.

6. Rücktritt der Vermieter

Die Vermieter können den Vertrag kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung des Anwesens, der gebuchten Ferienhäuser und des Inventars sowie der vorsätzlichen Nichtbeachtung der Hausordnung in der Gästemappe. Kündigen die Vermieter im Beschädigungsfall, so behalten die Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis. Sie werden jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen der Vermietung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen.

Die Vermieter können den Vertrag zudem kündigen, wenn die Gesamtsumme nicht fristgerecht dem o.g. Konto gutgeschrieben ist.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Mieter die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von den Vermietern vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Mieters auf anteilige Rückerstattung. Die Vermieter bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die sie aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangen.


8. Nutzungsbedingungen

8.1. Der Mieter überprüft unmittelbar nach Ankunft die Inventarliste des Mietobjekts in der Gästemappe. Etwaige Fehlbestände sind den Vermietern spätestens am dritten Aufenthaltstag mitzuteilen.

8.2. Der Mieter und die Mitreisenden haben die gebuchten Ferienhäuser während ihres Aufenthaltes sauber zu halten und sind für eine Grundreinigung vor ihrer Abreise verantwortlich. Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieter oder deren Beauftragte.

8.3. Die vom Mieter gebuchten Ferienhäuser, deren Inventar und die Außenanlage sind pfleglich zu behandeln und entsprechend den Hausregeln in der Gästemappe zu nutzen. Die Mappe findet der Mieter in seiner digitaler Gästebox vor seiner Ankunft. Sie liegt zudem in Papierform vor Ort aus. Bei Schäden, die während des Aufenthalts des Mieters an den gebuchten Ferienhäusern, an deren Inventar oder an der Außenanlage entstehen, sind die Vermieter berechtigt, die nachweislich entstandenen Schadenskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

8.4. Mieter und Vermieter können am Anreisetag (Check-In) gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellen. Zudem sind die Vermieter berechtigt eine Kaution in Höhe von  300 € zu erheben. Die Kaution ist in bar an die Vermieter zu zahlen.

8.5. Verweigert der Mieter am Anreisetag (Check-In) die Gegenzeichnung des Übergabeprotokolls oder wird die gewünschte Kaution nicht geleistet, sind die Vermieter zum sofortigen Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt. Im Rücktrittsfall überweisen die Vermieter am Anreisetag den vollständigen Mietpreis auf ein Konto des Mieters.

8.6. Wenn ein Übergabeprotokoll und / oder eine Kaution am Anreisetag genutzt werden, aktualisieren Mieter und Vermieter am Abreisetag (Check-Out) das Protokoll. Bei zusätzlichen Schäden sind die Vermieter zum Einbehalt der vollen Kaution berechtigt. Bei keinen zusätzlichen Schäden erstatten die Vermieter dem Mieter die Kaution in bar. Zur Schadensdokumentation können zusätzlich Fotos verwandt werden. Unabhängig vom Kautionseinbehalt gelten im Schadensfall die Nutzungsregelungen 8.3.

8.7. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag sind unverzüglich, noch während des Mietaufenthaltes gegenüber den Vermietern anzuzeigen.

9. Haftung der Vermieter

9.1. Die Vermieter haften für alle mit dem Mieter vereinbarten Leistungen. Die Haftung der Vermieter wird auf Schäden beschränkt, die von den Vermietern vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Haftung ist auf den doppelten Mietpreis begrenzt.

9.2. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Mieter oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Nutzung des Anwesens, des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften die Vermieter nicht.

9.3. Die Vermieter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Fahrten und das Abstellen des PKW auf dem Parkplatz und der Zufahrt erfolgt auf eigene Gefahr.

9.4. Die Vermieter führen auf dem gesamten Grundstück keine Schneeräum- und Salzstreuarbeiten durch. Sie stellen jedoch dem Mieter hierfür erforderliche Ausrüstung und Streusalz zur Verfügung. Die Vermieter haften nicht für jegliche Schäden, die aus nicht erfolgten Schneeräum- und Salzstreuarbeiten resultieren.

10. Verjährung, Sonstiges

10.1. Ansprüche des Mieters und seiner Mitreisenden den Vermietern gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund- jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung- verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.

10.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche seitens des Mieters im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.

10.3. Bei Widersprüchen zwischen deutschen und englischen Vertragsinformationen gelten die Informationen in deutscher Sprache. Dies beinhaltet u.a. die Homepage der Vermieter und diese AGB.

10.4. Sollten einzelne vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Soltau vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.